Brahms, Klaviertrio op. 8 – Jugendwerk und Alterswerk
Das ist nun wirklich ein Kuriosum der Musikgeschichte: Ein Komponist schreibt, noch gerade im Teenageralter, ein Musikstück, ein Klaviertrio, das mit Erfolg aufgeführt und auch gedruckt wird. Nach 35 Jahren nimmt er sich das Stück noch einmal vor, ändert vieles und schreibt manches neu. Wieder wird das Stück mit Erfolg aufgeführt und auch gedruckt. Der Komponist – kein anderer als Johannes Brahms – belässt es bei der ursprünglichen Opuszahl und bezeichnet die Neufassung als „zweite Bearbeitung“.
Hier zunächst die Notizen aus Gerhard Dietels hier gelobter „Musikgeschichte in Daten“: „Erstes von Brahms nach zahlreichen vernichteten Versuchen publiziertes Kammermusikwerk. Um formale Mängel zu beseitigen und autobiographische Konnotationen auszumerzen (Beziehung zu Clara und Robert Schumann), von Brahms 1889 neu gefasst: mit Ausnahme des Scherzos einschneidende Kürzung aller Sätze und teils sogar Austausch thematischen Materials. Erhalten blieben bei der Bearbeitung die schwärmerisch-emphatischen und volkstonhaften Tonfälle des Jugendwerkes (melodieselige Sextparallelen); erreicht wurde eine stärkere thematische Vereinheitlichung.“
Gerhard Dietels knappe und wie immer brillant zusammenfassende Werkbeschreibung lässt außer acht, dass der Früh- und der Spätfassung unterschiedliche Konzeptionen zugrundeliegen. Vor 35 (!) Jahren habe ich, im Zusammenhang einer Prüfungsarbeit, mich damit befasst. Anders als Brahms musste ich bei der Veröffentlichung an dieser Stelle nichts mehr ändern. (Es handelt sich um die „Sachanalyse“ einer in erster Linie didaktisch-methodisch ausgerichteten Arbeit. Ganz gelegentliche Verweise auf folgende, hier nicht veröffentlichte Kapitel und die bereits mit der Ziffer 3 einsetzenden Anmerkungen rühren von diesem Zusammenhang her.)